ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Thallinger Erdbau Transporte Hydraulik Biomasse Logistik
Inhaber: Stefan Schober
(nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. AN genannt)
Adresse: Flachberg 48, 4810 Gmunden
Telefon: 07612-70737
E-Mail: office@thallinger.cc
UID-Nr.: ATU66250335
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
1. Geltung
Der AN erbringt seine Leistung ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für den AN unverbindlich, auch wenn der AN nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch für nachfolgende Zusatzaufträge.
Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 KSchG gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geltenden Abweichungen.
Diese AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten des AN zur Einsicht auf und können auch unter
http://www.thallinger.cc abgerufen werden.
Die ÖNORMEN B2205 (Erdarbeiten), B2251 (Abbrucharbeiten) und B2110 (Bauwerkvertragsnorm) gelten mangels anderslautender Vereinbarung nur subsidiär zu diesen AGB.
2. Vertragsanbot / Vertragsschluss
2.1
Sofern nichts anderes angegeben wird, sind Angebote des AN unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2
Ein Vertragsabschluss kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Dies gilt auch für Änderungen und Nachträge.
2.3
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung eines Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Entgelt für einen Kostenvoranschlag 10 % des Brutto-Auftragswertes, mindestens jedoch € 100.
Bei anschließender Beauftragung mit allen im Kostenvoranschlag angeführten Leistungen wird dieses Entgelt in der Schlussrechnung gutgeschrieben.
Die Mitarbeiter des AN sind nicht berechtigt, Aufträge oder Zusatzaufträge mit Wirkung für den AN anzunehmen. In solchen Fällen ist die Geschäftsleitung zu kontaktieren.
3. Preise
3.1
Preisangaben sind grundsätzlich keine Pauschalpreise und werden – sofern nicht anders angeführt – netto (ohne USt)angegeben.
3.2
Zusatzleistungen, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, berechtigen den AN zur Verrechnung eines angemessenen Zusatzentgelts. Preisgarantien gelten nur für den ausdrücklich angegebenen Zeitraum.
3.3
Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt je angefangener halber Stunde.
3.4
Angebote für Bodenaushub erfolgen auf Basis von „Bodenaushub ohne Hintergrundbelastung“. Mehrkosten aufgrund Baugrundrisiken oder belasteter Abbruchmassen trägt der Kunde. Der AN ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht verpflichtet, eigene Bodenuntersuchungen durchzuführen.
3.5
Kosten für Abtransport, Entsorgung, Gebühren und sonstige damit verbundene Kosten trägt der Kunde.
3.6
Zusatzarbeiten (z. B. Baugrubensicherung, Vermessung, Gerüste, Beweissicherung) sind nicht im Leistungsumfang enthalten und gesondert zu beauftragen.
3.7
Entsorgungsnachweise werden dem Kunden übergeben. Abbildungen sind unverbindlich. Preis- und Produktänderungen bleiben vorbehalten.
3.8
Vertraglich vereinbarte Entgelte können angepasst werden, wenn sich Kostenfaktoren (Lohn, Material, Rohstoffe) um mindestens 3 % verändern. Für Verbraucher gilt dies nur für Leistungen innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss.
4. Zahlung und Zahlungsverzug
4.1
Rechnungen sind mit Zugang fällig.
4.2
Der AN ist berechtigt, 25 % Anzahlung sowie sachlich gerechtfertigte Teil- und Abschlagsrechnungen zu legen.
4.3
Bei Zahlungsverzug kann der AN Leistungen einstellen und offene Forderungen fällig stellen.
4.4
Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit kann der AN Sicherheiten verlangen.
4.5
Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.6
Bei Zahlungsverzug verfallen gewährte Skonti.
4.7
Verzugszinsen:
-
Verbraucher: 8 %-Punkte über Basiszinssatz
-
Unternehmer: gemäß §§ 456, 458 UGB
4.8
Regieleistungen sind regelmäßig zu bestätigen, andernfalls gelten die Aufzeichnungen des AN.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle baulichen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:
5.1
Freie Zufahrt für Schwerfahrzeuge
5.2
Absteckung, Höhenfestpunkte, Einweisung
5.3
Bekanntgabe verdeckter Leitungen und Gefahrenquellen
5.4
Einholung erforderlicher Bewilligungen
5.5
Abfallrechtliche Verantwortung liegt beim Kunden
5.6
Schad- und Störstofferkundung bei Abbrucharbeiten
5.7
Baustellenabsicherung und Zwischenlagerung
6. Leistungsausführung, Fristen und Termine
6.1
Geringfügige Änderungen gelten als genehmigt, sofern zumutbar.
6.2
Teilleistungen sind zulässig und abrechenbar.
6.3
Fristverlängerungen bei höherer Gewalt oder Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs des AN.
6.4
Stehzeiten werden mit 70 % des Stundensatzes verrechnet.
6.5
Der AN ist zur Beauftragung von Subunternehmen berechtigt.
7. Gefahrtragung
Die Gefahr für gelieferte oder gelagerte Materialien trägt der Kunde.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
9. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug kann der AN Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes verlangen.
10. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des AN.
11. Gewährleistung
-
Verbraucher: gesetzlich
-
Unternehmer: 6 Monate ab Übergabe
-
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen
12. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftungsausschluss für kundenseitiges Material, unsachgemäße Nutzung und Wartungsmängel.
13. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht.
14. Zustimmung zur Datenverarbeitung
Der Kunde stimmt der elektronischen Verarbeitung geschäftsbezogener Daten zu.
15. Allgemeines
15.1
Österreichisches Recht, Ausschluss UN-Kaufrecht
15.2
Gerichtsstand ist der Sitz des AN (außer Verbrauchergeschäfte)
Version 01 – gültig ab 01.06.2019
